Formalitäten machen keinen Halt vor der Trauer
- Beurkundung des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt: Dazu gehören die Beschaffung der ärztlichen Todesbescheinigung, die schriftliche Sterbefallanzeige und die Anforderung notwendiger Urkunden.
- Anmeldung des Sterbefalles beim zuständigen Pfarramt
- Anmeldung des Sterbefalles bei der Friedhofsverwaltung, Festlegung des Beerdigungstermins in Abstimmung mit dem Pfarrer und den Angehörigen
- Antrag an die dreimonatige Weiterzahlung der Rente an die Witwe/ den Witwer
- Geltendmachung der Sterbegeldansprüche bei Lebens- oder Sterbegeldversicherungen, Gewerkschaften und sonstigen Sterbekassen
- Beschaffung der amtsärztlichen und polizeilichen Genehmigung für eine Feuerbestattung
- Falls im Einzelfall notwendig, die Beschaffung ordnungsbehördlicher Ausnahmegenehmigungen für Überführungen. Beschaffung der notwendigen Genehmigungen beim zuständigen Konsulat.